Finanzierung

Die Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe durch die Pflege- oder Krankenkasse ist in vielen Fällen möglich. In der Pflege stehen Ihnen ab Pfleggrad 1 zum Beispiel Entlastungsleistungen von 125 Euro pro Monat zur Verfügung (Mehr Info). Weiterhin gibt es Budgets der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege, die unter gewissen Umständen genutzt werden können. Sofern Sie eine schwierige Schwangerschaft erleben oder nach einem Unfall, kann Ihnen die Kasse unter gewissen Umständen und auf ärztliche Empfehlung eine Haushaltshilfe bezahlen.

Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten einer Finanzierung der von Ihnen gewünschten Leistungen.

Sprechen Sie uns gerne an.

Mögliche Finanzierungsbausteine können sein:

  • Entlastungleistungen nach §45b SGB XI: 125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1
  • Budget der Verhinderungspflege
  • Budget der Kurzzeitpflege
  • Umwidmung von Pflegegraden
  • Ärztlich verordnete Haushaltshilfe nach SGB V
  • Privatleistungen

Beispiel-Budget pro Jahr: 3.918 € pro Jahr zusätzlich zum Pflegegeld

Hinweis: Einige der Budgets verfallen jeden Monat oder zum 31.12. jeden Jahres.

Mehr Informationen zu dem Thema Pflegegrade und Entlastungsbetrag finden Sie hier.

Übrigens: Unsere Rechnungen können für Privatpersonen steuerlich absetzbar sein. Konkret: Private Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20% bei Ihrer Steuerschuld ansetzbar. Lassen Sie sich bitte vor Beauftragung von Ihrem Steuerberater beraten, wieviel Budget für Sie noch verfügbar ist, da wir keine steuerliche Beratung erbringen dürfen.