Haushaltshilfe bei Pflegegrad

Die Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe durch die Pflegekasse ist möglich und wird häufig genutzt. Ab Pfleggrad 1 stehen Ihnen Entlastungsleistungen von 125 Euro pro Monat zur Verfügung (Mehr Info zu Pflege).

Weiterhin gibt es ab Pflegegrad 2 Budgets der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege, die unter gewissen Umständen genutzt werden können.

Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten einer Finanzierung der von Ihnen gewünschten Leistungen.

Mögliche Finanzierungsbausteine können sein:

Entlastungleistungen nach §45b SGB XI: 125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1

Budget der Verhinderungspflege

Budget der Kurzzeitpflege

Umwidmung von Pflegegraden

Achtung: Einige der Budgets verfallen jeden Monat oder zum 31.12. jeden Jahres.

Übrigens: Sie können selbstverständlich auch privat bezahlen. Unsere Rechnungen können für Privatpersonen steuerlich absetzbar sein. Konkret: Private Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20% bei Ihrer Steuerschuld ansetzbar. Lassen Sie sich bitte vor Beauftragung von Ihrem Steuerberater beraten, wieviel Budget für Sie noch verfügbar ist, da wir keine steuerliche Beratung erbringen dürfen.